Besserer Service für Menschen mit Handicap bei der Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl gibt es nach einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht eine Änderung im Wahlrecht für den Freistaat Bayern. Demnach dürfen ab jetzt Menschen mit Behinderung, die eine Totalbetreuung brauchen, ebenfalls an Wahlen teilnehmen.

Der Markt Wolnzach unternimmt große Anstrengungen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben und ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Wir haben für Sie bestmöglich unsere Wahllokale behindertenfreundlich und teilweise barrierefrei gestaltet. Sollten Sie Hilfe beim Zugang zu Ihrem Wahllokal benötigen, rufen Sie bitte einfach unter Telefon 08442/65-21 an, wir helfen Ihnen weiter. Des Weiteren liegen in allen Wahllokalen Lupen zur Vergrößerung bereit. Zur weiteren Information weisen wir auf die Informationsseiten des Innenministeriums hin, wo ein Erklärfilm in Gebärdensprache https://www.youtube.com/watch?v=81Uva0Pd3vc bereitsteht und ein Wahl-Hilfe Heft in leichter Sprache https://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/imperia/md/content/stmas/behindertenbeauftragte/wahl-hilfe-heft_kommunal-wahlen-2020.pdf

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