Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden in der Zeit vom 01. bis spätestens 17.09.2023 versendet

 

Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden in der Zeit vom 01. bis spätestens 17.09.2023 versendet.

Darin enthalten sind sämtliche Informationen, beispielsweise in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimmen abgeben können.

Sollten Sie sich für die Briefwahl entscheiden, erhalten Sie diese mit Beantragung (Rückseite der Wahlbenachrichtigung).
Briefwahlunterlagen können auch bequem und einfach über unseren Online-Service beantragt werden.

Benutzen Sie dazu den QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief oder geben Sie Ihre Daten manuell unter www.wolnzach.de ein.

Die persönliche Abholung im Rathaus ist selbstverständlich auch möglich.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte abholen wollen, so lassen Sie die Vollmachten auf der Rückseite der Benachrichtigung ausfüllen.

Bitte vergessen Sie Ihren Personalausweis nicht.

Wichtig für die Bezirkswahl

Wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern, aber noch keine drei Monate in Oberbayern wohnt (Hauptwohnsitz), darf nur an der Landtagswahl, nicht an der Bezirkswahl teilnehmen.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

Frau Sauer (08442) 65-21 oder

Frau Schulz (08442) 65-36

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