Winterdienst – Räum- und Streupflicht

Unsere Kollegen vom Bauhof sind im Räum- und Streueinsatz.

Die Wege und Straßen werden abgestuft nach der Verkehrsbedeutung (Hauptstraßen, Schulwege…) geräumt.

Bitte räumen auch Sie Ihre Gehwege. Diese sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten Stoffen (z. B. Splitt,) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Kommen Sie gesund und sicher durch den Winter!

1 Antwort

  1. Es macht Sinn, dass die Wege und Straßen je nach Relevanz der Verkehrsbedeutung abgestuft werden. Ab diesem Jahr möchte ich für mein Firmengelände auch einen Winterdienst in Anspruch nehmen. Die Tage suche ich mir einen entsprechenden Fachmann dafür.

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