Zutritt zu den gemeindlichen Turnhallen

Zutritt zu den Turnhallen (Kapuzinerhalle, Preysinghalle, Hammerschmidstadl und Gymnasiumturnhalle des Landkreises) haben durch die 2G-Regel nur noch geimpfte und genesene Personen und Schüler (die regelmäßigen Testungen unterliegen) Zutritt.

Ausgenommen sind Personen, die einen Nachweis vorlegen können, dass sie sich nicht impfen lassen können. Bei diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgelegt werden.

Für die VHS Angebote gilt weiterhin die 3 G Regel (Schnelltest möglich).

 

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