Pressemitteilung: Corona-Auffrischungsimpfungen im Landkreis Pfaffenhofen

Folgende Pressemitteilungen vom Landrastamt haben uns mit der Bitte um Veröffentlichung erreicht:

Corona-Auffrischungsimpfungen auch im Landkreis Pfaffenhofen möglich

In Bayern sind Corona-Auffrischungsimpfungen für bestimmte Gruppen ab sofort möglich. Nach Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz und einer Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheitsministeriums richten sich die Drittimpfungen zunächst insbesondere

  • an Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,
  • an Patienteninnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression,
  • an Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und an Menschen ab 80 Jahren.

Dabei sollen diese zunächst durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die staatlichen Angebote der Impfzentren für Auffrischungsimpfungen sind ergänzend vorgesehen. Voraussetzung ist zudem, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Für alle Auffrischungsimpfungen ist ein mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna vorgesehen, unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die erste Impfserie abgeschlossen wurde.

Damit kommen Auffrischungsimpfungen grundsätzlich auch für Personen aus dem o.g. Kreis in Betracht, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben.

Im Landkreis Pfaffenhofen können sich die stationären Pflegeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit dem Impfzentrum Pfaffenhofen in Verbindung setzen, um einen Impftermin durch ein mobiles Impfteam zu vereinbaren. Dies ist ein zusätzliches Angebot und besteht neben der Möglichkeit, die Auffrischungsimpfung durch die behandelnden Ärzte vornehmen zu lassen. Beim Besuch eines mobilen Impfteams können zudem bisher ungeimpfte Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen erst- bzw. zweitgeimpft werden. Für Auffrischungsimpfungen berechtigt sind auch alle Personen, die regelmäßig, d. h. mindestens zweimal je Woche, aus beruflichen Gründen oder wegen ehrenamtlicher Tätigkeit die Einrichtung betreten. Unerheblich ist, ob ein Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohner besteht oder nicht.

Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Andere Personen ab 80 Jahren können sich bei ihrem behandelnden Arzt oder beim Impfzentrum Pfaffenhofen eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen. Für eine Impfung beim Impfzentrum ist kein Termin erforderlich. Öffnungszeiten derzeit: Montag bis Freitag 9 – 19 Uhr und Samstag 9 – 16 Uhr.

Eine einfache Möglichkeit, sich eine Erst- oder Zweitimpfung bzw. eine Auffrischungsimpfung geben zu lassen, ist die derzeit laufende Aktion „Impfen vor Ort“. So können sich Bürgerinnen und Bürger z.B. am Samstag, 21. August, von 9:30 bis 12:00 Uhr schnell und unkompliziert im Rentamt des Landratsamts Pfaffenhofen impfen lassen. Nähere Infos und weitere Termine findet man unter www.impfzentrum-pfaffenhofen.de.

 

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