Corona aktuell: Pressemitteilungen Kitas & Schulen / Impfung für Personen über 70 & Vorerkrankungen

Folgende Pressemitteilungen vom Landrastamt haben uns mit der Bitte um Veröffentlichung erreicht:

Inzidenzwert im Landkreis unter 50
Kitas und Schulen können unter Auflagen öffnen

 

Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt heute laut RKI bei 42,1 und damit unter der 50er-Marke. Damit gelten für die Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis ab Montag, 15. März folgende Regelungen:

  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen können im Regelbetrieb öffnen und wieder mit offenen Konzepten arbeiten.
  • Bei Grundschulen und bei der Grundschulstufe der Förderzentren findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
  • Bei weiterführenden und beruflichen Schulen und bei den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 m in allen Jahrgangsstufen statt.

Die Regelung gilt zur besseren Planbarkeit für die gesamte darauffolgende Kalenderwoche vom 15. bis 21. März, auch wenn sich der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis in diesem Zeitraum verbessern oder verschlechtern sollte. Lediglich für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen in den folgenden Tagen sehr stark verändern sollte, steht es den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auch unter der Woche offen, eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu treffen.

Der ausschlaggebende Inzidenzwert bezieht sich dabei auf den Standort der Schule, nicht den Wohnort der Schülerinnen und Schüler.

Impfung gegen das Coronavirus Personen über 70 und mit Vorerkrankungen

Wie das Impfzentrum in Reisgang mitteilt, werden alle registrierten und impfwilligen Personen aus der Gruppe mit der höchsten Priorität demnächst zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben. „Sollte jemand über 80 Jahre alt aber noch nicht geimpft sein, kann er oder sie sich telefonisch unter 08441 4546-108 an unser Impfzentrum wenden“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter am Landratsamt und Koordinator der beiden Impfzentren im Landkreis. Diesen Personen würden dann sofort einen Impftermin zur Verfügung gestellt bekommen, ohne dass eine Einladung vom Impfzentrum abgewartet werden müsste.

Im Impfzentrum Süd in Reisgang habe man nun damit begonnen, nicht nur den Impfstoff von AstraZeneca, sondern auch die Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna an Personen aus der zweithöchsten Prioritätsgruppe zu verimpfen. Das Impfzentrum Nord wird ab Samstag, den 13. März 2021, den Betrieb aufnehmen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören zum Beispiel Personen, die über 70 Jahre alt sind, bestimmte Vorerkrankungen aufweisen oder enge Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen oder Schwangeren sind. „Wir bitten insbesondere diese Personen, soweit noch nicht geschehen, sich über das Online-Registrierungssystem des Freistaats Bayern zu registrieren“, so Steffen Kill. Ein gesondertes Anschreiben der betroffenen Personen über die jeweilige Wohnsitzgemeinde werde es nicht geben.

Die Registrierung wird bereits jetzt allen Bürgern Bayerns über 16 Jahren empfohlen. Die Registrierung kann jeder unter www.impfzentren.bayern selbst vornehmen. Das Onlinesystem besteht aus zwei Bausteinen – Registrierung und Terminvergabe. „Bei der Registrierung müssen alle Angaben, die für die Priorisierung notwendig sind, hinterlegt werden. Dazu zählen z. B. Alter, Vorerkrankungen oder Berufsgruppe“, so Steffen Kill.

Manche Bürgerinnen und Bürger haben keine E-Mail-Adresse oder können aus anderen Gründen die Registrierung am Computer auch mit der Hilfe von Personen aus ihrem Umfeld nicht selbst vornehmen. Diese Personen können sich telefonisch (Tel. 08441 4546-108) an das Impfzentrum wenden. Von dort aus werden diese dann auch telefonisch benachrichtigt, wenn für sie ein Impftermin zur Verfügung steht.

Verimpft werden derzeit die Impfstoffe von Moderna, Biontech/Pfizer und AstraZeneca. Die Zuordnung des Impfstoffs zu einer Person erfolgt dabei vom System. Eine Wahl des Impfstoffs ist daher nicht möglich.

Die Mitarbeiter*innen der beiden Impfzentren bitten darum, bei den vereinbarten Impfterminen alle Unterlagen dabei zu haben, die für die Impfung erforderlich sind. Zum ersten Impf-Termin sind unbedingt ein Personalausweis/Reisepass und der Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Nach Möglichkeit sollte man auch den Impfbogen mit dem QR-Code (QR-Code auch auf einem Smartphone) dabei haben.

Zudem ist ggf. ein Nachweis über die Tätigkeit bzw. Wohneinrichtung und die abgefragten impf-relevanten Risikofaktoren mitzubringen. Beim zweiten Impftermin reichen der Personalausweis/Reisepass, die Impf-Dokumentation von der Erst-Impfung und der Impfpass. „Bitte schicken Sie uns erforderliche Unterlagen, insbesondere z. B. Atteste, nicht vorher per E-Mail. Es reicht, wenn Sie diese beim Impftermin vorlegen“, so die Mitarbeiter*innen des Impfzentrums. Zudem sollten die Bürger*innen nicht zu früh zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Das würde oft zu längeren Wartezeiten vor dem Gebäude führen. Die Bürger werden daher gebeten, sich erst fünf Minuten vor ihrem Termin am Eingang des Impfzentrums anzumelden. Der Einlass erfolge in der Reihenfolge der vergebenen Termine.

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