Überbrückungshilfe Corona

Der Vorstand des KUS (Kommunalunternehmen Strukturentwicklung) informiert nachfolgend als Wirtschaftsförderung im Landkreis Pfaffenhofen darüber, dass ab sofort eine Antragstellung für das Bundesprogramm “Überbrückungshilfe Corona“ möglich ist.

Antragsberechtigung und Verfahren

Antragsberechtigt sind Unternehmen verschiedener Größen (Definitionen und Ausschlusskriterien in den weitergehenden Informationen, siehe Link unten), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion), bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Die Antragsstellung kann ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer abgewickelt werden, die Programmabwicklung erfolgt anschließend durch die IHK für München und Oberbayern. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2020 und die Auszahlungsfrist am 30. November 2020.

Höhe der Förderung

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten und erstattet einen Anteil der förderfähigen Fixkosten zwischen 40 und 80 Prozent. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat.

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten sowie weitere Kosten gemäß einer Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Berücksichtigungsfähig sind Verbindlichkeiten, deren vertragliche Fälligkeit im Förderzeitraum liegt.

Alle Detailinformationen zu den Berechtigungen, Richtlinien, Förderfähigen Kosten, FAQs und zum Ablauf des Antragsverfahrens finden Sie auf unserer Webseite verlinkt: www.kus-pfaffenhofen.de/corona

Lässt sich Ihr Anliegen über die Verweise der Webseite nicht klären, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KUS selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.

 

 

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