Sport im Freien

Nach der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) gibt es nach der Öffnung der Spielplätze (Benutzung nur in Begleitung von Erwachsenen) auch eine Regelung für den Betrieb der Außensportanlagen.

Der Betrieb von Sporthallen ist weiterhin untersagt. Jedoch können von nun an wieder alle Freiluftsportanlagen unter Einhaltung der Hygieneauflagen und Abstandsregelungen benutzt werden.

Bitte beachten Sie hierbei die Regelungen der 4. BayIfSMV:

  • Es dürfen nur Gruppen von max. insg. 5 Personen zusammen Sport treiben
  • Diese müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten
  • Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. können derzeit nicht ausgeführt werden
  • kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining ist möglich
  • ……….

Bitte informieren Sie sich umfänglich unter den aufgeführten „FAQs“ über die einzelnen Sportarten auf der Seite des Bayerischen Innenministeriums: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

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