Information zur Stichwahl am 29.03.2020

Die Abgabe der Briefwahlunterlagen ist auch während der vorläufigen Ausgangsbeschränkung zulässig.

An dieser Stelle möchten wir uns schon einmal bei allen herzlich bedanken, die die Vorbereitung und Durchführung der Stichwahl unterstützen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert