Update des Bürgermeisters zur Kindertagesbetreuung

Der Personenkreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Link mit weiteren Infos

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf ab Montag an die jeweilige Einrichtung oder an unsere Hotline 65-0!

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr

Jens Machold

1. Bürgermeister

 

 

 

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