Wichtiger Hinweis zur privaten Straßenpflege

Negativbeispiel Gehweg

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher (Art. 29, Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG))

Negativbeispiel Gehweg

Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer) zu schaffen. Aufgrund der Überwüchse müssen Fußgänger und Radfahrer bisweilen sogar auf die Verkehrsstraße ausweichen. Bei Straßen ohne Gehwegen wird die Straßenbreite vermindert, dass ein Parken kaum oder nur mit starker Verkehrsbehinderung möglich ist. Zudem können gefährliche Situationen durch verdeckte Verkehrszeichen oder stark bewachsene Straßenecken entstehen.

Der Markt Wolnzach bittet alle betroffenen Grundstückseigentümer dringend, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Äste (Totholz) müssen aus Bäumen entfernt werden, um Verletzungen und Beschädigungen durch herabfallendes Geäst zu vermeiden.

Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Rad- /bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die Reinigung öffentlicher Straßen und Flächen und an das Entleeren von Sinkkästen erinnern (siehe “Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen ff.”, § 5 Reinigungsarbeiten und § 6 Reinigungsfläche): https://www.wolnzach.de/Satzungen-Verordnungen.n25.html

Leider wird auch bei vielen Anliegern das Reinigen der öffentlichen Straßen mehr und mehr vernachlässigt. In Pflasterfugen wachsendes Unkraut führt zu Wassereintritten in den Straßenkörper und verursacht erhebliche Folgeschäden.

Die An- bzw. die Hinterlieger sind verpflichtet, die Gehwege sauber zu halten sowie von Gras, Unkraut, Moos und den Anflug von sonstigen Pflanzen freizuhalten.

Ebenso sind, insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen und je nach Bedarf die Gulli-Einsätze zu leeren. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Markt Wolnzach hierzu einmal jährlich kulanterweise eine kostenfreie Reinigungsaktion durchführt.

Sie können als An- bzw. auch Hinterlieger, bei ordnungsgemäßer Reinigung der öffentlichen Flächen einen großen Beitrag leisten, damit unsere Straßen und Gehwege möglichst lange erhalten bleiben und keine teure Sanierungskosten entstehen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung herzlichen Dank!

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