Waldbrandgefahr Stufe 4 von 5!

Wir bitten um dringende Beachtung:

Wegen der sich abzeichnenden langanhaltenden Trockenheit wird von der Durchführung von Sonnwendfeuern in der Nähe von Wäldern abgeraten.

Aufgrund der teils vorherrschenden Windbedingungen kann der Funkenflug bei Sonnwendfeuern auch über größere Entfernungen stattfinden.

Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sind folgende Warnhinweise der Regierung von Oberbayern zu beachten:

  • In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober
  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder betreiben
  • keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben
  • keine Bodendecken abbrennen
  • keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
  • Melden Sie Brandstellen mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.

Der Markt Wolnzach bittet aufgrund der besonderen Witterungssituation alle Bürgerinnen und Bürger um ein besonders umsichtiges Verhalten mit offenem Feuer.

Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann einen Waldbrand auslösen. Es ist verboten, offene Feuer anzuzünden und zu grillen. Allein durch einen Funkenflug könnte eine Katastrophe ausgelöst werden.

 

 

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