Pressemeldung zur Wohngeldreform ab 2023
Folgende Pressemeldung haben wir vom Landratsamt mit der Bitte um Veröffentlichung erhalten:
Wohngeldreform: Mehr Wohngeld ab 1. Januar 2023
Zum 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz und damit die Wohngeldreform in Kraft. Durch eine Anpassung der Wohngeldformel mit Einführung einer Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente wird bundesweit eine Verdreifachung der Berechtigten von jetzt 600.000 auf zwei Millionen Haushalte erwartet. „Im Landkreis Pfaffenhofen ergeben sich zusätzlich Änderungen für Geisenfeld und Wolnzach bei den Mietstufen. Diese werden von Mietstufe 2 auf Mietstufe 3 angehoben, was sich zusätzlich positiv auf die Höhe des Wohngeldes auswirken wird“, so Verena Fuchs, Leiterin der Wohngeldbehörde am Landratsamt. Durch die Wohngeldverbesserungen profitieren die bestehenden Wohngeldhaushalte, es kommen aber auch neue Haushalte erstmalig oder erneut hinzu. Verena Fuchs: „Das heißt, Bürgerinnen und Bürger mit einem kleinen Einkommen oder einer geringen Rente dürfen ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss des Staates rechnen.“ Beantragen können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen das bisherige sowie ab 1. Januar 2023 das neue Wohngeld beim Landratsamt Pfaffenhofen.
Wer von der Reform profitiert
Schon jetzt machen Rentnerinnen und Rentner mit etwa 50 % rund die Hälfte der Wohngeldempfänger aus. Dieser Anteil könnte sich durch die Reform weiter erhöhen. Daneben dürften vom neuen Wohngeld vor allem auch Familien profitieren. Bisher ging es um kleine Haushaltseinkommen, künftig, so die Einschätzung von Experten, dürfte aber auch die untere Mittelschicht profitieren. Wohngeld in Form von Mietzuschuss zahlt der Staat übrigens auch Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen.
Wie hoch die Zuschüsse sind
Für Menschen mit einer kleinen Rente oder einem niedrigen Einkommen geht es um richtig viel Geld. Laut Gesetz steigt das Wohngeld um mehr als 100 % von aktuell durchschnittlich 180 Euro im Monat auf 370 Euro im Monat – das ergibt statt 1960 Euro 4400 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes ist es, dass Haushalte im Schnitt höchstens 40 % ihrer Rente beziehungsweise ihres Einkommens für Wohnkosten ausgeben müssen. Bisher liegt dieser Anteil in der Spitze vor allem in einer Stadt wie München bei gut 50 %.
Wie das Wohngeld berechnet wird
Ob man den Zuschuss zum Wohnen bekommt, hängt davon ab, in welcher Gemeinde, Markt oder Stadt man wohnt und wie hoch dort die Mieten sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Menschen in einem Haushalt leben und wie hoch das gesamte Bruttoeinkommen des Haushalts ist. Ab 2023 werden die Obergrenzen für das Einkommen deutlich angehoben.
Welche Rolle die Miethöhe spielt
Auch hier gelten Obergrenzen – je nachdem, wo man wohnt. Alle Städte und Gemeinden sind dafür wie bisher in sieben Mietstufen eingeteilt. Die Stadt Pfaffenhofen gehört zu Mietstufe 4. Manching ist in der Mietstufe 5 und der restliche Landkreis befindet sich ab 01.01.23 in Mietstufe 3.
Was mit den Heizkosten ist
Heuer gab es für Wohngeldempfänger bereits einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro. Ab 2023 soll es für einen Ein-Personen-Haushalt einmalig weitere 415 Euro geben, für zwei Personen sind es 540 Euro und für jede weitere Person im Haushalt noch einmal jeweils 100 Euro. Wichtig: Der Heizkostenzuschuss wird an Wohngeldempfänger automatisch überwiesen. Voraussetzung hierfür ist, dass Wohngeld im Zeitraum vom 01.09.2022 – 31.12.2022 bezogen wurde. Ein Antrag ist nicht nötig. Künftig soll es dann eine fixe Heizkostenkomponente geben und zwar in Höhe von 2,30 Euro pro Quadratmeter als Zuschlag auf die Miete.
Anhebung der Einkommensgrenzen
Durch die Ausweitung der Leistungen verschieben sich die Einkommenshöchstgrenzen, bis zu denen ein Wohngeldanspruch besteht, nach oben. Die Höhe hängt vom Einkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist
Wer Hartz IV oder künftig Bürgergeld, staatliche Grundsicherung oder Bafög bezieht, bekommt kein Wohngeld, weil in diesen Leistungen bereits ein Anteil für die Unterkunft enthalten ist.
Was für Eigentümer gilt
Rund 90 % der Wohngeldempfänger leben in Miete, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können die Hilfe beantragen, um etwa Kredite bezahlen zu können. Man spricht dann aber nicht von Mietzuschuss, sondern vom Lastenzuschuss.
Antrag auf Wohngeld
Der Antrag auf Mietzuschuss kann auch online gestellt werden. Näheres hierzu findet man auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter Online-Services. Ein Online-Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss ist derzeit noch nicht möglich.
Weiterhin können Anträge auch über die jeweilige Gemeinde-, Markt- und Stadtverwaltung sowie beim Landratsamt direkt eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen das Landratsamt Pfaffenhofen (E-Mail: Wohngeld@landratsamt-paf.de).