Besuche an den Ilmtalkliniken ab 2. Mai wieder möglich
Folgende Pressemeldung haben wir vom Landratsamt Pfaffenhofen erhalten:
Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte der Landkreise Pfaffenhofen und Kelheim sind ab 2. Mai an den Ilmtalkliniken Pfaffenhofen und Mainburg unter folgenden Bedingungen wieder Besuche möglich:
- Jeder Besucher benötigt einen aktuellen negativen PCR-Coronatest (Gültigkeit max. 72 h) oder einen Corona-Schnelltest (Gültigkeit max. 48h) – dieser muss vom Besucher eigenständig in einem Testzentrum eingeholt werden. Dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesungsstatus.
- Besucher müssen zudem online einen Termin reservieren. Die Anmeldung kann unter folgendem Link erfolgen: https://www.terminland.de/ITK_Besucherregistrierung/?test=DnLpn6h Anmeldeschluss ist der Vorabend des geplanten Besuchs.
- Es gilt ein Besucher pro Patient und Tag für 1 Stunde.
- Feste Besuchszeit an beiden Standorten Pfaffenhofen und Mainburg ist täglich zwischen 15 bis 18 Uhr für jeweils 1 Stunde. Letzter Einlass ist um 17 Uhr.
- Besucher dürfen in den letzten 10 Tagen keine Krankheitssymptome haben sowie keinen Kontakt mit Personen, die in den letzten 10 Tagen positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind oder die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden.
- Sowohl der Besucher als auch die besuchte Person müssen eine FFP2-Maske tragen. Besucher müssen eine eigene Maske mitbringen.
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter muss eingehalten werden.
- Weiterhin sind keine Besuche von Covid19-Erkrankten möglich.
Bei Geburten und Palliativfällen gelten besondere Regeln. Informationen zu Geburten sind auf der Website der Ilmtalkliniken zu finden. Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist immer möglich.
Die allgemeinen Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten (Abstandsregeln, Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Haus inkl. im Patientenzimmer, Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette, Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, kein argloses Wegwerfen von Müll und kein gemeinsames Essen).
Bei steigenden Inzidenzwerten kann sich die Besucherregelung wieder ändern.