Corona aktuell: Sonderimpfaktion für Jugendliche am 29. Oktober im Impfzentrum

Folgende Pressemitteilung mit der Bitte um Veröffentlichung erreichte uns vom Landratsamt:

Am Freitag, 29. Oktober findet von 15 bis 19 Uhr im Impfzentrum Pfaffenhofen eine Sonderimpfaktion für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren statt. Es kann zwischen den Impfstoffen von Biontech/Pfizer („Comirnaty“) und Moderna („Spikevax“) gewählt werden. Die erforderliche Zweitimpfung kann ab dem 19. November (Comirnaty), bzw. dem 26. November (Spikevax) zu den normalen Öffnungszeiten des Impfzentrums montags und donnerstags durchgeführt werden. Ebenso ist dies bei einem der Impftermine vor Ort oder auch beim Arzt des Vertrauens möglich. Der Termin für die Zweitimpfung sollte aber bei beiden Impfstoffen nicht mehr als 6 Wochen nach der Erstimpfung liegen. Eine Registrierung ist nicht unbedingt erforderlich, das kann auch vor Ort erledigt werden. Jeder sollte aber seinen Impfpass (falls vorhanden) und Personalausweis dabeihaben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein. Die STIKO empfiehlt seit 16. August für alle 12- bis 17-Jährigen die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna).

Hintergrund der Sonderimpfaktion sind die Regelungen in der aktuellen Bayerischen Testverordnung, nach denen sich derzeit nur noch bestimmte Gruppen und Personen kostenfrei auf das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion testen lassen können. Dazu zählen derzeit auch Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Kostenfreiheit für die Jugendlichen endet jedoch am 31. Dezember 2021.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, die als Schülerin bzw. Schüler regelmäßig in der Schule getestet werden, haben im Rahmen der 3G-Regelung zwar weiterhin, auch über den 31.12.2021 hinaus, Zutritt zu vielen Angeboten in Innenräumen. Ist hingegen die 3G-Plus-Regelung verpflichtend vorgeschrieben, wie z. B. beim Besuch von Bars oder Diskotheken, gibt es hiervon keine Ausnahmen, auch nicht für Schülerinnen und Schüler. D.h., sie müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorlegen. Auch bei einem vom Betreiber freiwillig gewählten 2G-Modell haben Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren nur dann Zutritt, wenn sie geimpft oder genesen sind.

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