Corona aktuell – seit heute gilt die neue 3G-Regel
Spätestens seit dem 23. August gelten die 3G-Regelungen, also Geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 hängt der Zugang zu bestimmmten Bereichen zukünftig von der Vorlage eines akutellen Testnachweises ab.
- Innengastronomie
- Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen (öffentlich und privat)
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio)
- Sport im Innenbereich (Sporthallen, Fitnessstudios, Hallenbäder)
- Beherberung / Hotelübernachtungen
Von der Nachweispflicht befreit sind geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 6 Jahre, darüber hinaus Schüler, die im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
Hier gehts zum ausführlichen Bericht im Donaukurier vom 23.08.2021