Corona aktuell – seit heute gilt die neue 3G-Regel

Spätestens seit dem 23. August gelten die 3G-Regelungen, also Geimpfte, genesene oder getestete Personen.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 hängt der Zugang zu bestimmmten Bereichen zukünftig von der Vorlage eines akutellen Testnachweises ab.

  • Innengastronomie
  • Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen (öffentlich und privat)
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio)
  • Sport im Innenbereich (Sporthallen, Fitnessstudios, Hallenbäder)
  • Beherberung / Hotelübernachtungen

Von der Nachweispflicht befreit sind geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 6 Jahre, darüber hinaus Schüler, die im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).

 

Hier gehts zum ausführlichen Bericht im Donaukurier vom 23.08.2021

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