Corona aktuell: Neue Regelungen in Bayern für Schuhgeschäfte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 31. März 2021 entschieden, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 12. BayIfSMV gehören und damit auch in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen dürfen.

 

Wie uns der Gewerbeverband Wolnzach mitteilt, dürfen ab sofort je nach Sortimentsschwerpunkt „das gesamte Sortiment“ oder „nur Schuhe verkauft“ werden.
Diese Geschäfte mit dem Sortiment „Schuhe“ unter Einhaltung der gültigen Hygienemaßnahmen haben für Sie geöffnet:

  • Schuhgalerie Beck
  • Sport Hammerschmid
  • Textilhaus Tietze (Arbeits-und Sicherheitsschuhe)

Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Link des Gewerbeverband Wolnzachs:
https://gewerbeverband-wolnzach.de/

 


Hier der Link zur offiziellen Pressemitteilung der BayVGH: Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften: https://www.vgh.bayern.de/bayvgh/oeffentl/pm/

 

Welche Regeln außerdem aktuell im Landkreis gelten, sehen Sie hier:
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/informationen-und-aktuelle-meldungen-zum-coronavirus/aktuell-geltende-regelungen-im-landkreis-pfaffenhofen/

 

 

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