Den Unternehmen, die an der Folge des Coronavirus die Vorausleistungen der Gewerbesteuer nicht bezahlen können, stellt der Markt Wolnzach das einheitliche / vereinfachte Antragsformular zur Verfügung.
Das Formular wurde auf die Gewerbesteuervorauszahlung modifiziert. Wir bitten Sie, sofern Sie in steuerlichen Angelegenheiten durch einen Steuerberater vertreten werden, ihm dieses Formular zur Verfügung zu stellen.
Es sollten hier keine einzelnen begründete Anträge / Formulare durch die Steuerberater verwendet werden.
Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus
Sofern Sie keine zinslose Stundung, sondern den Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen stellen wollen, müssen Sie den Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Hierfür können Sie das einheitliche nicht modifizierte Formular verwenden: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Coronavirus/?f=LfSt