Der Wahlleiter informiert: Technischer Fehler bei Briefwahlunterlagen

Aufgrund eines technischen Fehlers in einer Druckdatei wurden Wahlscheine zu einem kleinen Teil versehentlich doppelt ausgestellt. In der Folge wurden einzelnen Briefwählern leider auch doppelt ihre Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler wurden – soweit erreichbar – telefonisch informiert. Unabhängig davon werden die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler gebeten, nur einen Satz Briefwahlunterlagen zur Stimmabgabe zu nutzen und die überzähligen Briefwahlunterlagen zu vernichten.
Ein Nachteil für die Wählerinnen und Wähler entsteht hierdurch nicht. Sollten Sie als Betroffene/Betroffener bisher keinen Anruf von uns erhalten haben oder weitere Rückfragen haben, erreichen Sie uns unter der 08442/65-16 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses.
Sollten die Briefwähler aus Versehen bereits mehrere Wahlunterlagen ausgefüllt UND zurückgesendet haben, ist dies zunächst unschädlich. Die Briefwahlvorstände werden am Wahlsonntag die betroffenen
Wahlscheinnummern heraussuchen und die Wahlbriefe abgleichen. Sollten zwei Wahlbriefe mit der gleichen Wahlscheinnummer eingegangen sein, so werden diese gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung behandelt.
Die doppelt eingereichten Stimmzettel werden zusammengefasst und als ein Stimmzettel behandelt. Lauten die Stimmzettel gleich oder ist nur einer der beiden Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als ein Stimmzettel und sind gültig. Sollten die Stimmzettel verschieden gekennzeichnet sein, gelten die beiden Stimmzettel als ein Stimmzettel mit einer ungültigen Stimme. Eine doppelte Zählung ist somit ausgeschlossen, das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt. Das Vorgehen ist mit dem Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm und der Regierung von Oberbayern abgestimmt und als rechtlich sicher bewertet worden.

